Digitalbonus Bayern
Staatliche Förderung sichern mit Ideenreich Marketing & Design
Förderprogramm
Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen – im Zeitalter der Digitalisierung ist das vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Oft fehlt es an Zeit und Geld, um notwendige Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen.
Mit dem Förderprogramm Digitalbonus PDF will der Freistaat Bayern die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Der Digitalbonus ist ein wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital.
Wen fördert der Digitalbonus Bayern?
Der Digitalbonus Bayern richtet sich an alle kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), die ihren Hauptsitz in Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme auch in Bayern zum Einsatz kommt.
Ob Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von Ihrer Mitarbeiterzahl, Ihrem Jahresumsatz und Ihrer Bilanzsumme ab.
Folgende Punkte müssen auf Sie zutreffen:
- Sie beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter
- Ihr Jahresumsatz beträgt nicht mehr als 50 Mio. Euro
- Ihre Betriebsstätte befindet sich in Bayern und die Fördermaßnahmen werden auch dort umgesetzt
Wer kann keine Förderung erhalten?
Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllen, sind von einer Förderung des Digitalbonus Bayern ausgeschlossen.
Was wird durch den Digitalbonus gefördert?
Zur Umsetzung der Maßnahme werden ausnahmslos Leistungen externer Anbieter und Dienstleister für Hard- bzw Software gefördert. Eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.
Mindestens 4.000 Euro muss der Umfang der einzelnen Maßnahmen betragen.
Umfang des Zuschusses:
- Maximal 10.000 Euro für die Maßnahme
- Förderquote bei kleinen Unternehmen: bis zu 50 %
- Förderquote bei mittleren Unternehmen: bis zu 30 %
Antragsstellung
Wir unterstützen Sie bei der Konzeption Ihres Digitalen Vorhabens, bei der Antragstellung sowie der Umsetzung und Abwicklung der Maßnahme.
Damit ein Vorhaben reibungslos umgesetzt werden kann, entwickeln wir gemeinsam ein Konzept für die Durchführung des Projektes. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir die für Sie perfekte Lösung.
Unsere Leistungen für den gemeinsamen Erfolg:
- Neutrale Beratung über Bedingungen und Umfang möglicher Fördermaßnahmen
- Entwicklung eines stichhaltigen Konzeptes für Ihr Vorhaben
- Beratung bei der Antragserstellung und Einreichung Ihres Förderantrags
- Umsetzung der geförderten Maßnahmen
Ihre Vorteile des Förderprogramms Digitalbonus Bayern
- Umsetzung umfangreicher individueller Projekte
- Bis zu 50.000 Euro Zuschuss
- Erstattung von bis 50 % Ihrer Aufwendungen bei dem Projekt

Verfahren
Antrag
Ihren Förderantrag reichen Sie über das Online-Antragsformular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Nach dem elektronischen Versand müssen Sie den Förderantrag noch ausdrucken, unterschreiben und innerhalb von vier Wochen auf dem Postweg bei der Bezirksregierung einreichen.
Eingangsbestätigung
Nachdem Sie die Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, dürfen Sie mit dem Projekt auf eigenes Risiko beginnen und Verträge abschließen.
Prüfung
Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach. Beim Digitalbonus Plus holt die Bezirksregierung in Grenzfällen vor der Förderentscheidung das Votum eines Expertengremiums ein.
Förderbescheid
Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von der Bezirksregierung per Post einen Zuwendungsbescheid mit einer De-minimis-Bescheinigung. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, bekommen Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.
Verwendungsnachweis
Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme reichen Sie einen Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung ein. Diese prüft den Verwendungsnachweis und informiert Sie über das Ergebnis.
Auszahlung
Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten Sie den Zuschuss.
Quelle: www.digitalbonus.bayern
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