Digitalbonus Bayern: Förderung Ihrer Digitalisierungsvorhaben ab 01.07.2024
Staatliche Förderung sichern mit Ideenreich Marketing & Design
In einer zunehmend digitalisierten Welt wird es immer wichtiger, moderne Technologien in Unternehmen zu integrieren. Mit dem Digitalbonus Bayern unterstützt der Freistaat Bayern kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen. Hier finden Sie alle Informationen zu den ab dem 01.07.2024 geltenden Richtlinien.
Was ist der Digitalbonus Bayern?
Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm des Freistaats Bayern, das KMU bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten finanziell unterstützt. Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von bayerischen Unternehmen zu stärken und sie für die Zukunft zu rüsten.
Wer kann gefördert werden?
- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.
- Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Dienstleistung und Handel.
- Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro.
Was wird gefördert?
Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Dienstleistungen:
- Einführung oder Verbesserung von IT-Systemen und Software.
- Optimierung digitaler Workflows und Abläufe.
- Einsatz von Cloud-Technologien, KI oder Big Data.
Digitale Produkte und Dienstleistungen:
- Entwicklung neuer digitaler Produkte.
- Ausbau digitaler Vertriebswege.
- E-Commerce- und Online-Marketing-Lösungen.
IT-Sicherheit:
- Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
- Schutz vor Cyberangriffen und Datenverlust.
Förderarten und -höhe
Digitalbonus Standard:
Bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 Euro.
Digitalbonus Plus:
Für besonders innovative Projekte. Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro.
Digitalbonus Start:
Speziell für junge Unternehmen und Start-ups. Bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 60.000 Euro.
Wie läuft die Antragstellung ab?
- Prüfung der Förderfähigkeit:
- Überprüfung, ob Ihr Unternehmen und Ihr Projekt förderfähig sind.
- Erstellung und Einreichung des Antrags:
- Online-Antragstellung über das Portal der Regierung von Bayern.
- Prüfung und Bewilligung:
- Die Regierung von Bayern prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung.
- Durchführung des Projekts:
- Nach der Bewilligung haben Sie 12 Monate Zeit, das Projekt umzusetzen.
- Einreichung des Verwendungsnachweises:
- Nach Abschluss des Projekts müssen Sie einen Nachweis über die Verwendung der Fördermittel einreichen.
Vorteile des Digitalbonus Bayern
- Schnelle und unbürokratische Unterstützung bei der Digitalisierung.
- Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit durch moderne Technologien.
- Schutz vor Cyberbedrohungen durch Investitionen in IT-Sicherheit.
- Stärkung der Innovationskraft und Flexibilität Ihres Unternehmens.
Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
Mehr zum Verfahren sowie die Formalien finden Sie auf www.digitalbonus.bayern
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Digitalbonus Bayern
- Wer ist antragsberechtigt?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro aufweisen. - Welche Projekte sind förderfähig?
Gefördert werden Projekte zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Dienstleistungen, die Entwicklung digitaler Produkte und Dienstleistungen sowie Investitionen in die IT-Sicherheit. - Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Förderart (Standard, Plus, Start) können bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, maximal jedoch 100.000 Euro. - Wie läuft die Antragstellung ab?
Die Antragstellung erfolgt online über das Portal der Regierung von Bayern. Nach der Prüfung und Bewilligung des Antrags können Sie mit der Umsetzung des Projekts beginnen. - Welche Fristen gelten für die Umsetzung des Projekts?
Nach der Bewilligung des Antrags haben Sie 12 Monate Zeit, um das Projekt umzusetzen und den Verwendungsnachweis einzureichen. - Kann ich mehrere Anträge gleichzeitig stellen?
Es kann pro Unternehmen jeweils nur ein Antrag pro Förderart gestellt werden. Die Anträge können jedoch nacheinander gestellt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. - Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Bei einer Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie eine Begründung und können gegebenenfalls einen überarbeiteten Antrag einreichen. - Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Regierung von Bayern oder bei unseren Beratern. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.