Digitalisierung gefördert finanzieren

Digitalbonus Bayern
Antragsberechtigt:
- gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern
- kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter
- maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme
Förderfähig:
- Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen.
- Leistungen externer Anbieter für IKT-Hardware und -Software. Insbesondere IKT-Hard- und Software zur Förderung der internen und externen Vernetzung. Folgende Beispiel dienen zu Orientierung:
- Industrie 4.0
- datengetriebene Geschäftsmodelle
- Warenwirtschaftssysteme
- Künstliche Intelligenz (KI)
- Cloud-Anwendungen
- Sensorik
- IT-Sicherheit

go-digital
Antragsberechtigt:
- gewerbliche/handwerkliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und technologischem Potenzial
- kleine Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiter (in Vollzeit)
- maximal 20 Millionen Euro Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme (im Jahr vor dem Vertragsabschluss)
- förderfähig nach der De-minimis-Verordnung (siehe ausführliche Beschreibung)
Förderfähig:
- Entwicklung einer individuellen Online-Marketing-Strategie
- Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
- Einführung eines Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
- Digitalisierung nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops (z.B. Warenbereitstellung, Zahlungsverfahren)
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse
- Digitalisierung von Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung